Nürnberger Bestattungsversicherung - Zusatzpakete
Zu den jeweiligen Vorsorgemodellen bietet Ihnen die NÜRNBERGER zusätzlich zwei weitere Leistungspakete:
- Finanzierung der Friedhofsgebühren - durch eine einmalige Versicherungsleistung werden die üblichen Friedhofsgebühren abgedeckt. Die Höhe des Gebührenpakets kann gewählt werden: 1.000 EUR, 2.000 EUR oder 3.000 EUR
Für die Benutzung der Friedhöfe und sonstiger Bestattungseinrichtungen verlangen Kommunen und Kirchen als Träger solcher Einrichtungen nach Maßgabe von Gebührensatzungen Gebühren. Durch die Gebühren sollen die notwendigen persönlichen und sachlichen Kosten für Unterhaltung und Verwaltung des Friedhofes und seiner Einrichtung gedeckt werden.
Die Gebühren variieren erheblich. Regelmäßig im Voraus, spätestens bei Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtung, zu entrichten. Zur Zahlung der Gebühren ist der Antragsteller oder derjenige verpflichtet, in dessen Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtungen benutzt werden. Sie umfassen Benutzungs- und Verwaltungsgebühren. Benutzungsgebühren werden z.B. für die Grabnutzung oder die Grabstelle und für deren Verlängerung erhoben. Verwaltungsgebühren werden beispielsweise für die Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung eines Grabmales eingefordert
- Grabpflegepaket - durch eine einmalige Versicherungsleistung werden die Kosten für die Grabpflege abgedeckt. Die Höhe des Grabpflegepakets kann gewählt werden: 1.500 EUR, 2.500 EUR oder 3.500 EUR
Zur würdigen Gestaltung einer Grabstätte gehört die ständige, angemessene Grabpflege. Die Nutzungsberechtigten sind daher nach den Friedhofssatzungen verpflichtet, die Grabstätte vom Zeitpunkt des Erwerbs an gärtnerisch in Ordnung zu halten. In aller Regel übernehmen Friedhofsgärtner die fachgerechte Betreuung und Pflege des Grabes. Die gärtnerische Pflege können aber auch die Angehörigen selbst übernehmen. Häufig bieten auch die Träger von Friedhöfen die Grabpflege an. Über die örtlichen Gegebenheiten informiert der Bestatter.